VBS Abluft

Brandschutz

Wir kümmern uns für Sie um vorbeugenden Brandschutz Ihrer Küchenabluftanlagen gemäß folgender Verordnungen und Richtlinien:

    • Berufsgenossenschaftlicher Verordnung ZH 1/37
    • Arbeitsstättenverordnung § 53
    • VDI Lüftungsregeln 2052
    • DIN 1946

Feuerstätten

Im Sinne der Bauordnung sind gewerbliche Küchen, mit Brat-, Fritier und Grillanlagen, sogenannte Feuerstätten. Die für diese Anlagen verwendeten Betriebs-bzw. Brennstoffe, ob flüssig, fest, in Form von Gas oder elektrisch, sind für diese Verordnung zweitrangig. Diese Anlagen sind jedoch regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen.

Dokumentation

Aus feuerschutz- und versicherungstechnischen Gründen sollten die regelmäßigen Inspektionen, Reinigungen und Behandlungen von Küchenabluftanlagen, ob Flächenlüftungsdecken oder Ablufthauben, dokumentiert werden.

Küchen Abluftreinigung ist unternehmenskritisch wichtig!

Auch aus hygienischen Gründen sind regelmäßige Reinigungen erforderlich. Fettfangfilter sind je nach Verschmutzung, mindestens aber 14-tägig zu reinigen.

WAS WIR FÜR SIE TUN KÖNNEN:

Kostenlose Inspektion zur Erfassung des Verschmutzungsgrades,
Größe und Verlauf der Anlage.

Erstellung eines detaillierten Arbeitskonzepts zur Durchführung
der Behandlung, damit Sie über den Ablauf der Arbeiten genau informiert sind.

Hygienisch-technische Behandlung der Anlage nach VDI / DIN

Ihre Vorteile:

> Das stets vorhandene Brandrisiko wird minimiert

> Behördliche Auflagen und Richtlinien werden eingehalten

> Optimaler Hygienestandard

> Erhaltung von Funktion, Leistung und Wert der Anlagen

> Produktionsausfällen wird entgegengewirkt

> Die Gewissheit, dass das Thema Hygiene und Brandschut in guten,
qualifizierten Händen ist